“Bedarfsorientierte Mindestsicherung für junge Erwachsene”
Am 13. Jänner 2011 veranstaltete die Koordinationsstelle Jugend – Bildung – Beschäftigung eine Infoveranstaltung zum Thema “Bedarfsorientierte Mindestsicherung für junge Erwachsene”.
Einladung und Programm können hier eingesehen werden:
Hier können Sie den Audiomitschnitt der Veranstaltung herunterladen:
Des Weiteren können Sie hier die Präsentationsunterlagen und weiterführende Informationen herunterladen:
Magistratsabteilung 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
- Präsentation:
ma40_wiener_ mindestsicherung.pdf - Kontaktdaten der Sozialzentren der MA 40 (Stand: Juni 2012)
kontakt_sozialzentren_2012.pdf - Dauerleistung – Änderung der Zuständigkeit mit 26.04.2012
Seit 26.4.2012 ist der Fachbereich Soziale Leistungen zuständig für alle KlientInnen, die im Bezug einer Dauerleistung sind:
- Personen die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahrs und Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres)
- volljährige Personen, die auf Dauer oder für zumindest 1 Jahr arbeitsunfähig sind
- volljährige Personen bei Bezug von Pflegegeld ab Stufe 4
- volljährige Personen bei Bezug einer (Halb-) Waisenpension, sofern sie keine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren
Kontaktdaten:
Magistratsabteilung 40 – Fachbereich Soziale Leistungen
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8
Tel. 4000-8040
Fax: 4000-99-40729
Mail: fbsl@ma40.wien.gv.at
Die Beantragung einer Dauerleistung bleibt unverändert. Der vollständig ausgefüllte und von allen AntragstellerInnen unterschriebene Antrag auf Mindestsicherung (es gibt keine speziellen Formulare für die Beantragung einer Dauerleistung) kann – wie bisher – im örtlich zuständigen Sozialzentrum eingebracht werden, und zwar:
- auf dem Postweg
- durch Einwurf in den Briefkasten des Sozialzentrums oder
- durch Abgabe im örtlich zuständigen Sozialzentrum
Auch die Anspruchsvoraussetzungen sind unverändert geblieben.
Ist keine Prüfung der Arbeitsfähigkeit erforderlich, weil z.B. aus den dem Antrag beigefügten Unterlagen der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 4 ersichtlich ist, werden die Antragsunterlagen direkt zur weiteren Bearbeitung an Fachbereich Soziale Leistungen übermittelt. In diesen Fällen ist auch eine direkte Antragstellung im Fachbereich Soziale Leistungen möglich.
In allen anderen Fällen wird das Ermittlungsverfahren vom örtlich zuständigen Sozialzentrum durchgeführt und – bei festgestellter Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von zumindest einem Jahr – eine Dauerleistung zuerkannt. Erst dann erfolgt die Übermittlung der Unterlagen an den Fachbereich Soziale Leistungen.
Bei Fragen zu konkreten Einzelfällen bitten die KollegInnen der MA 40 folgende Vorgehensweise einzuhalten:
- E-Mail an den allgemeinen Postuser des Sozialzentrums (siehe kontakte.pdf)
Falls keine Klärung erfolgen kann: - Kontakt Stellvertretende Leitung des Sozialzentrums (siehe kontakte.pdf)
In den meisten Fällen sollte hier eine Klärung möglich sein. Falls nicht - Kontakt MA 40 Servicestelle – Beschwerdemanagement (siehe kontakte.pdf)
Und nur im Fall, dass dann noch immer Klärungsbedarf besteht: - E-Mail an den Fachbereich Mindestsicherung
die Ansprechpersonen in der Fachbereichsleitung “Mindestsicherung” heißen:
- BUGE Elfriede, DSAin, elfriede.buge@wien.gv.at
- HAMMER Angelika, angelika.hammer@wien.gv.at
- KRAVINA Renate, renate.kravina@wien.gv.at
AMS
- Präsentation:
bms_im_ams_wien.pdf
Step2job4you(th)
- Präsentation:
step2job4you(th).pdf
Weiterführende Links zum Thema Bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Ergänzung und Vertiefung des Inhalts:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung/ - help.gv.at
http://www.help.gv.at/Content.Node/169/Seite.1693903.html - Wiener Mindestsicherung
http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/index.html - AMS
http://www.ams.or.at/sfa/23618.html



