Überbetriebliche Lehrausbildung: Änderung der Vertragsdauer

Mit Juli 2020 sind neue Regelungen aus der Bundesrichtlinie ÜBA in Kraft getreten. Die Ausbildungsverträge laufen nun in allen überbetrieblichen Ausbildungsformen mit zeitlicher Befristung. Bisher war dies nur bei der ÜBA2 (neu ÜBN2) der Fall. Details sind dem AMS Dokument zu entnehmen. Zudem gelten neue Abkürzungen für die überbetrieblichen Ausbildungsformen: ÜBN1, ÜBN2, ÜBV1 und TQU. Wobei der Zusatz „1“ darauf verweist, dass die Fachpraxis vorwiegend beim Träger stattfindet und „2“, dass die betriebliche Fachpraxis überwiegt.