Zielgruppen

  • Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter
  • Pflegestufe: mindestens Pflegegeldstufe 3
  • aufrechtes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis oder Selbständige oder in Ausbildung befindlich oder geringfügig beschäftigt
  • mit fachlicher und persönlicher Eignung für den angestrebten Beruf
  • Studium
  • arbeitssuchende Personen (für höchstens 1 Jahr)

Ziele

Erlangung oder Erhaltung einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. Absolvierung einer Ausbildung

Kontakt

WAG Assistenzgenossenschaft gemeinnützige e. Gen.
Modecenterstraße 14
1030 Wien

Beschreibung und Inhalte

  • Persönliche Assistenz fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz und/oder während einer Ausbildung bzw. eines Studiums. Bei der Persönlichen Assistenz entscheidet der behinderte Mensch selbst, wer, wann, wo und wie unterstützt.
  • Persönliche Assistenz umfasst alle behinderungsbedingt notwendigen Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendig sind. Dazu zählen z.B. Assistenz am Weg zur Arbeit, Unterstützung manueller Art am Arbeitsplatz, Assistenz bei der Körperpflege während der Arbeit etc. Fachliche Unterstützung bei der Arbeit gehört nicht zu den Aufgabengebieten der Persönlichen Assistenz.
  • Persönliche Assistenz ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Beeinträchtigung nicht durch technische Hilfsmittel ausgeglichen werden kann. Der individuelle Assistenzbedarf wird im Rahmen von Peer-Beratungen ermittelt. Das heißt, die Beratung des behinderten Menschen erfolgt durch ebenfalls behinderte Menschen.
    In der Assistenzkonferenz wird der jeweilige Assistenzbedarf vom Sozialministeriumservice bewilligt. Das Ausmaß an Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz kann laufend angepasst werden. Die Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) für Persönliche Assistenz im Alltag ist unabhängig von der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und bedarf einer Antragstellung über den FSW.
  • Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bzw. während des Studiums oder der Berufsausbildung ermöglicht behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben. Es werden individuelle Assistenzbedürfnisse aufgrund einer Behinderung abgedeckt und so der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglicht bzw. werden Arbeitsplätze erhalten.

Eintritt

  • laufender Eintritt
  • überregional zuständig (in den Bezirken 1-23) Wien, NÖ, Burgenland

Teilnahmedauer

  • Für die Dauer der Berufstätigkeit, der Berufsausbildung oder des Studiums (höchstens bis zum Erreichen des Pensionsalters).
  • Erarbeitung von Art, Ausmaß und Zeitraum des Assistenzbedarfes in Zusammenarbeit mit der Assistenznehmerin bzw. dem Assistenznehmer durch die Assistenzservicestelle.

Finanzielle Ansprüche

Keine (Die Entlohnung der angestellten Persönlichen Assistenz erfolgt durch den SWÖ-KV. Kein Selbstbehalt für die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer und die Arbeitgeberinnern und Arbeitgeber.)

Kapazitäten

Gegeben, wenn PAA benötigt wird und die Bestimmungen der „Richtlinie zur Förderung der Persönlichen Assistenz“ zutreffen.

Barrierefreiheit

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist barrierefrei.

Träger

WAG Assistenzgenossenschaft gemeinnützige e. Gen. für behinderte Menschen aus Wien, NÖ und Burgenland

Fördergebersystem

Fonds Soziales Wien, Sozialministeriumservice

Stand

Mai 2023