In der ÜBN 1 (vormals ÜBA 1) schließen die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger für jeweils ein Jahr ab. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Bildungsträger statt. Neben der praktischen Ausbildung beim Bildungsträger erfolgt der Besuch der Berufsschule.