Beratungszentrum Behindertenhilfe (BzBh) des FSW
Zielgruppen
Definition von Menschen mit Behinderung nach Chancengleichheitsgesetz Wien (2010): „… Personen, die auf Grund nicht altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder auf Grund von Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Entwicklung oder in wichtigen Lebensbereichen (insbesondere Berufsausbildung, Ausübung der Erwerbstätigkeit oder Teilhabe am Leben in der Gesellschaft) dauernd wesentlich benachteiligt sind.“
Zugang/Regionale Zuständigkeit
Beratungszentrum Behindertenhilfe
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Tel.: 01-24 5 24
Beschreibung und Inhalte
- Beratung und Information zu Leistungen der Wiener Behindertenhilfe
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Formale und rechtliche Prüfung der Anträge
- Inhaltliche Prüfung der Anträge
- Ausstellen von Förderbewilligungen/Förderablehnungen
- Ansprechstelle für Kundinnen und Kunden (z.B. Beschwerden, Fragen zu den Leistungen)
- Unterstützung bei der Platzsuche
- Verlaufskontrolle (Monitoring)
Ausführliche Informationen finden sich auf der Seite
https://www.fsw.at/p/broschueren-zum-thema-leben-mit-behinderung
Ziele
Gesetzliche Grundlage ist das Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW
Kontakt
Fördergebersystem
Stand
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