Zielgruppen

Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und die:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • von denen angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Teilqualifikationsabschluss

Kontakt

Jugend am Werk mit Weidinger und Partner und dem BPI Mödling
Gutheil-Schoder-Gasse 8-12, Objekt 2+5
1100 Wien

Ansprechperson

Leitung: Frau Melanie Nemec, 0664 261 05 86, melanie.nemec@jaw.at

Beschreibung und Inhalte

In der TQU wird nicht das gesamte Berufsbild, sondern es werden nur Teile eines Berufsbildes gelehrt. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt beim Bildungsträger und bei Praxisbetrieben. Die Berufsschule kann, aber muss nicht besucht werden.

Die Inhalte richten sich nach dem individuellen Lernpotenzial der Jugendlichen und werden gemeinsam mit Ausbildenden, BAS und Berufsschule definiert.

Eine TQU endet mit einer Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte. Jugendliche werden von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) individuell begleitet (u.a. Kommunikation mit Berufsschule, Betrieb, Behörden, Org. von Hilfsmitteln, Dokumentation der Lernschritte, etc.).

Bei entsprechendem Lernfortschritt kann in Abstimmung mit BAS, Träger/Betrieb und Wirtschaftskammer der Wechsel in die verlängerte Lehre oder die reguläre Lehre angestrebt werden.

Eintritt

Nach Maßgabe von freien Kapazitäten ist ein laufender Einstieg möglich. (max. 15 Plätze)

  • Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
  • Nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Berufsobergruppen

Holz / Papier / Glas / Land und Forstwirtschaft / Mode / Textil

Berufe

Bei der Teilqualifikation gibt es keine fix definierten Lehrberufe in der Berufsobergruppe. Details müssen immer beim ÜBA-Träger erfragt werden. Sie lehnen sich in der Regel an die Berufe an, die in der Verlängerten Lehre angeboten werden. In diesem Fall z.B.

  • Floristik
  • Garten- und Grünflächengestaltung
  • Tischlerei

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk, Weidinger und Partner, BPI Mödling

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

Stand

Juni 2023

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Teilqualifikation (TQU 2) – Allgemein

In einer Teilqualifikation wird nicht das gesamte Berufsbild, sondern es werden nur Teile eines Berufsbildes gelehrt. Diese Teile des Berufsbildes werden im Ausbildungsvertrag vereinbart. Die Berufsschule kann, muss aber nicht besucht werden. Am Ende einer Teilqualifikation wird eine Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte abgelegt.