Zielgruppen

Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und die:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • von denen angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Lehrabschluss.

Kontakt

Jugend am Werk mit Weidinger und Partner und dem BPI Mödling
Gutheil-Schoder-Gasse 8-12, Objekt 2+5
1100 Wien

Ansprechperson

Frau Milosevic (01-665 10 41)

Beschreibung und Inhalte

Die Inhalte richten sich nach dem Berufsbild.

Eintritt

6. November 2023 (Nachbesetzungen sind bei Eignung und freien Kapazitäten möglich.)

  • Die Jugendlichen müssen ausbildungsbereit und beim AMS aktiv angemeldet sein
  • Nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre, die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Berufsobergruppen

Holz / Papier / Glas / Land und Forstwirtschaft / Mode / Textil

Berufe

  • Garten- und Grünflächengestaltung (Aprileinstieg)
  • Tischlerei (Novembereinstieg)

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk, Weidinger und Partner, BPI Mödling

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

Stand

Juni 2023

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.