Zielgruppen

Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und die:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • von denen angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Zugang/Regionale Zuständigkeit

Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein. Nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Eintritt

Herbst/Frühjahr. Nachbesetzungen sind bei Eignung möglich.

Beschreibung und Inhalte

Die Inhalte richten sich nach dem Berufsbild.

Berufsobergruppen

Holz / Papier / Glas / Land und Forstwirtschaft / Mode / Textil

Berufe

Es ist möglich, dass nicht bei jedem Start die Berufe angeboten werden. Die konkreten Berufe können beim Träger oder beim AMS nachgefragt werden.

Nächste Starts im 1. Lehrjahr (7. November 2022 und 17. April 2023):

  • Tischlerei (April 2023)
  • Garten- und Grünflächengestaltung (April 2023)
  • Glasbautechnik (November 2022)

Kontakt

Jugend am Werk mit Weidinger und Partner und dem BPI Mödling
Gutheil-Schoder-Gasse 8-12, Objekt 2+5
1100 Wien

Ansprechperson

Frau Milosevic (01-665 10 41)

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Teilqualifikationsabschluss

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk, Weidinger und Partner, BPI Mödling

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

Stand

Juni 2022

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.