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Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

Zielgruppen

Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und die:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • von denen angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Zugang/Regionale Zuständigkeit

  • Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
  • Nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten. Bei WienWork ist zusätzlich eine Bewilligung des Fonds Soziales Wien (FSW) notwendig.

Eintritt

Herbst/Frühjahr. Nachbesetzungen sind bei Eignung möglich.

Kapazitäten

Je nach Beruf und Träger.

Beschreibung und Inhalte

In der ÜBV wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit, in der Regel 1 Jahr mehr, eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Verpflichtende Praktika in Betrieben finden laufend während der Ausbildung statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.

Die ÜBV wird von der Berufsausbildungsassistenz (BAS) begleitet.

Ein Übertritt in die betriebliche Lehre ist immer möglich und erwünscht. Ein Wechsel in eine Teilqualifikation (TQU) ist möglich. Der Wechsel in eine ÜBN 1 ist ebenfalls möglich. Die Entscheidungsfindung bezüglich eines Wechsels der Ausbildungsform erfolgt immer unter Einbeziehung der BAS.

Die Ausbildung ist der Lehre in einem Betrieb rechtlich gleichgestellt und endet mit der Lehrabschlussprüfung.

Berufsobergruppen

  • Bau / Architektur / Gebäudetechnik
  • Büro / Handel / Verkauf /Transport / Lager
  • Gesundheit / Medizin / Pflege / Körperpflege / Schönheit
  • Holz / Papier / Glas / Keramik / Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen / Mode / Textil / Leder / Chemie / Kunststoff
  • Medien / Druck / Design
  • Tourismus / Gastgewerbe / Umwelt / Energie / Rohstoffe / Lebens- und Genussmittel / Ernährung
  • Maschinen / Fahrzeuge / Metall / Kunst / Kunsthandwerk

Förderdauer

Vom Eintritt bis zum Lehrabschluss (4 Jahre).

Stundenausmaß

38,5 Stunden/Woche inklusive Berufsschulbesuch

Finanzielle Ansprüche

Ausbildungsbeihilfe:

  • 1. und 2. Lehrjahr ca. € 385, 50 pro Monat (Stand Jänner 2024)
  • ab dem 3. Lehrjahr ca. € 890, 70 pro Monat (Stand Jänner 2024)

Lehrlingsfreifahrt in allen Lehrjahren außer bei Wien Work (Jugend-/Top-Jugendticket möglich).

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Lehrabschluss.

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Fördergebersystem

AMS, Sozialministeriumservice, FSW

Stand

Dezember 2023

Untergeordnete Angebote

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA Weidinger & Partner – ÜBV 1 BOG Tourismus

Ausbildungsangebot für Personen, die das AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA Jugend am Werk – ÜBV 1 BOG Metall

Ausbildungsangebot für Personen, die das AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA BFI Wien BAZ – ÜBV 1 BOG Bau

Ausbildungsangebot für Personen, die das AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA Jugend am Werk – ÜBV 1 BOG Holz

Ausbildungsangebot für Personen, die das AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA ibis acam, BFI Wien, Weidinger & Partner – ÜBV 1 BOG Handel

Ausbildungsangebot für Personen, die das AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA ipcenter – ÜBV 1 BOG Gesundheit

Ausbildungsangebot für Personen, die das AMS nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und u.a. behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind.

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

ÜBA Wien Work – ÜBV 1 und TQU 2

Ausbildungen in verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für Wiener Personen zwischen 15 und 21 Jahren, die eine Behinderung nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien aufweisen.

Ähnliche Angebote

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Teilqualifikation (TQU 2) – Allgemein

In einer Teilqualifikation wird nicht das gesamte Berufsbild, sondern es werden nur Teile eines Berufsbildes gelehrt. Diese Teile des Berufsbildes werden im Ausbildungsvertrag vereinbart. Die Berufsschule kann, muss aber nicht besucht werden. Am Ende einer Teilqualifikation wird eine Abschlussprüfung über die gelehrten Ausbildungsinhalte abgelegt.