Zielgruppen

Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und die:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • von denen angenommen werden muss, dass für sie in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Lehrabschluss

Kontakt

Berufsausbildungszentrum des BFI Wien
Engerthstraße 117
1200 Wien

Ansprechpersonen

Anita Tokic (0699 168 622 29) oder Wilfried Weiss (01-33113-20114)

Eintritt

6. November 2023, 15. April 2024

  • Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
  • Aufnahme erfolgt nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Berufsobergruppen

Bau / Architektur / Gebäudetechnik

Berufe

Es ist möglich, dass nicht bei jedem Start alle Berufe angeboten werden. Die konkreten Berufe können beim Träger oder beim AMS nachgefragt werden.

  • Hochbau (Aprileinstieg)
  • Installations- und Gebäudetechnik, Gas- und Sanitärtechnik
    (November- und Aprileinstieg)
  • Malerei und Beschichtungstechnik, Funktionsbeschichtungen
    (November- und Aprileinstieg)

Teilnahmedauer

38,5 Wochenstunden

Kapazitäten

Je Gruppe 15 Jugendliche

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Träger

(BAZ) Berufsausbildungszentrum des BFI Wien

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

TAS/NR

Erprobungs-TAS: 338864 (Alle anderen TAS/NR bitte bei den Ansprechpersonen erfragen.)

Stand

Juli 2023

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.