Zielgruppen

Personen, die das Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis vermitteln konnte und die:

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,
  • keinen Pflichtschulabschluss bzw. einen negativen Pflichtschulabschluss haben,
  • behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW) sind,
  • von denen angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Ziele

Übertritt in ein betriebliches Lehrverhältnis oder Lehrabschluss

Kontakt

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
Thaliastrasse 85
1160 Wien

Ansprechperson

Frau Brunnthaler (01-271 44 43-59)

Eintritt

6. November 2023, 15. April 2024

  • Die Jugendlichen müssen bereit für den Ausbildungsschritt und beim AMS aktiv angemeldet sein.
  • Nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.

Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.

Berufsobergruppen

Maschinen / Fahrzeuge / Metall

Berufe

  • Karosseriebautechnik (November- und Aprileinstieg)
  • Kraftfahrzeugtechnik – Personenkraftwagen (November- und Aprileinstieg)
  • Metallbearbeitung (Novembereinstieg)

Kapazitäten

je 10 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer pro Beruf

Barrierefreiheit

Da die Ausbildungen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorher zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk (JAW)

Fördergebersystem

AMS, Ko-finanzierung durch den WAFF

Stand

Juni 2023

Übergeordnetes Angebot

Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – Verlängerte Lehrzeit (ÜBV 1) – Allgemein

In der ÜBV (Verlängerte Lehre) wird das gesamte Berufsbild gelehrt, dafür aber mehr Zeit eingeräumt. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Ausbildungsträger statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule. Nach Abschluss der Ausbildung kann bei verlängerbarer Lehrausbildung eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.