Zielgruppen

Jugendliche, für die eine Lehre nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung) in Frage kommt, d.h. bei:

  • sonderpädagogischem Förderbedarf während bzw. am Ende der Pflichtschulzeit
  • negativem oder keinem Pflichtschulabschluss
  • Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • persönlichen Vermittlungshindernissen

Ziele

  • Unterstützung bei der Berufswahl (Erprobung)
  • Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
  • Unterstützung in Übergängen (Abbruch, Änderung der Ausbildungsform) und/oder bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

Kontakt

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57 32
https://www.jaw.at
Mag.a Andrea Koch
(Projektleitung)
andrea.koch@jaw.at

Beschreibung und Inhalte

Das Ziel der Beratungs- und Betreuungseinrichtung zur Berufsausbildungsassistenz (BBE BAS) ist die Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben und somit Unterstützung während der Teilnahme an einer vom AMS geförderten Berufsausbildung laut BAG § 8b:

  • Verlängerte Lehre (ÜBV 1) mit einer Lehrzeitverlängerung um 1 Jahr (in Ausnahmefällen um 2 Jahre) oder
  • Teilqualifikation (TQU 2) mit einer Dauer von 2 Jahren, bei der die Ausbildungsinhalte individuell festgelegt werden, im Bedarfsfall auch die Dauer der Ausbildung (von 1 bis 3 Jahre)

Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz:

  • Ansprechperson für Jugendliche und anderer Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind
  • Regelmäßiger Kontakt zu Lehrling, Ausbildungseinrichtung und Berufsschule
  • Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten (z.B. Lernunterstützung)
  • Regelmäßige Betreuung bzw. Begleitung bis LAP bzw. Teilqualifizierungsprüfung
  • Erkennen von Problemlagen in der Ausbildung
  • Beobachtung des Lernfortschritts anhand von Teilzielen
  • Unterstützung nach absolvierter Berufsausbildung oder abgebrochener Berufsausbildung im Übergang in andere Systeme
  • Abklärung der Zielgruppe im Auftrag des AMS (persönliche Vermittlungshindernisse)

Eintritt

  • Maßnahmenstart bei verlängerter Lehre meist Mitte November und April; bei Teilqualifizierung ist laufender Einstieg möglich
  • Die Zuweisung erfolgt über das AMS Jugendliche.
  • überregional zuständig in ganz Wien

Teilnahmedauer

Betreuung über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit; individuelles Stundenausmaß nach Bedarf

Finanzielle Ansprüche

Lehrlingsentschädigung in Form der AMS-Ausbildungsbeihilfe

Kapazitäten

variabel

Barrierefreiheit

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist rollstuhltauglich (ist nicht gleichzusetzen mit barrierefrei).
Die Ausbildungen werden jedoch an unterschiedlichen Standorten durchgeführt, daher ist es ratsam die Zugangsmöglichkeiten vorab zu erfragen.

Träger

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Fördergebersystem

Arbeitsmarktservice Wien

TAS/NR.

314613

Stand

Mai 2023

Übergeordnetes Angebot

Berufsausbildungsassistenz – Allgemein

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG), d.h. in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.

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Die T.I.W. Berufsausbildungsassistenz berät und begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung).