Zielgruppen

Jugendliche für die eine Lehre nach §8b BAG (ÜBV 1 bzw. TQU 2) in Frage kommt:

  • mit sonderpädagogischem Förderbedarf während bzw. am Ende der Pflichtschulzeit,
  • ohne oder mit negativem Pflichtschulabschluss,
  • mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes,
  • wenn eine vom Arbeitsmarktservice oder vom Sozialministeriumservice beauftragte Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungseinrichtung feststellt, dass der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß §1 BAG aus persönlichen Gründen nicht möglich ist.
  • „Lehre Plus“: wenn Lehrling einer Zielgruppe angehört und reguläre Lehre absolviert, gibt es die Möglichkeit für 3 bis 6 Monate Unterstützung durch eine BAS zu erhalten. Nach Ablauf der Frist wird entschieden, ob Umstellung auf eine verlängerte Lehre hilfreich ist.

Zugang/Regionale Zuständigkeit

  • Empfehlung eines NEBA-Projekts (JUCO, AFIT, JASS) oder anderer Betreuungseinrichtung
  • über eine Vormerkung beim AMS
  • durch folgende zuweisende Stellen: Berufsschule, Unternehmen, ÜBA-Träger, etc.

überregional zuständig in ganz Wien

Eintritt

laufender Einstieg möglich

Kapazitäten

variabel

Beschreibung und Inhalte

Verankerung im Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Bei Lehrausbildungen nach § 8b BAG in Betrieben der freien Wirtschaft:

  • verlängerte Lehre mit einer individuellen Lehrzeitverlängerung (in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren) oder
  • Teilqualifizierung, bei der Ausbildungsinhalte und Dauer der Ausbildung (von einem bis drei Jahre) individuell festgelegt werden.

Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz:

  • Organisatorische Unterstützung (z.B. Anmeldung des Lehr- oder Ausbildungsvertrages, LAP, Vorbereitungskurs)
  • Firmen- und Förderberatung
  • Informationsdrehscheibe zwischen Betrieb, Berufsschule, Lehrling und sozialem Umfeld
  • Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten (z.B. Jobcoaching im Betrieb, Lernunterstützung für den Berufsschulbesuch/Nachhilfe)
  • Ansprechperson für Jugendliche und anderer Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind
  • Regelmäßige Begleitung bis Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
  • Erkennen von Problemlagen in der Ausbildung
  • Beobachtung des Lernfortschritts anhand von Teilzielen

Ziele

Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung

Förderdauer

Betreuung über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit

Stundenausmaß

individuelles Stundenausmaß nach Bedarf

Finanzielle Ansprüche

Lehrlinge werden nach dem Kollektivvertrag bezahlt; Firmen können bis zu € 400,00 Förderung (AMS/SfU) über die gesamte Ausbildungszeit bekommen

Kontakt

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57
https://www.jaw.at
Mag.a Lejla Gütl
(Projektleitung)
01-271 44 57 28
lejla.guetl@jaw.at

Barrierefreiheit

Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist rollstuhltauglich (ist nicht gleichzusetzen mit barrierefrei).

Träger

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Fördergebersystem

Sozialministeriumservice

Stand

Juni 2022

Übergeordnetes Angebot

Berufsausbildungsassistenz – Allgemein

Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG), d.h. in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.

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BBE Berufsausbildungsassistenz JAW (AMS)

Die Berufsausbildungsassistenz von Jugend am Werk (im Auftrag des AMS Wien) unterstützt Jugendliche im Rahmen der Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifizierung in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.

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Berufsausbildungsassistenz T.I.W. (SMS)

Die T.I.W. Berufsausbildungsassistenz berät und begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung).