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Berufsausbildungsassistenz JAW (SMS)
Zielgruppen
Jugendliche für die eine Lehre nach §8b BAG (ÜBV 1 bzw. TQU 2) in Frage kommt:
- mit sonderpädagogischem Förderbedarf während bzw. am Ende der Pflichtschulzeit,
- ohne oder mit negativem Pflichtschulabschluss,
- mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes,
- wenn eine vom Arbeitsmarktservice oder vom Sozialministeriumservice beauftragte Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungseinrichtung feststellt, dass der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß §1 BAG aus persönlichen Gründen nicht möglich ist.
- „Lehre Plus“: wenn Lehrling einer Zielgruppe angehört und reguläre Lehre absolviert, gibt es die Möglichkeit für 3 bis 6 Monate Unterstützung durch eine BAS zu erhalten. Nach Ablauf der Frist wird entschieden, ob Umstellung auf eine verlängerte Lehre hilfreich ist.
Zugang/Regionale Zuständigkeit
- Empfehlung eines NEBA-Projekts (JUCO, AFIT, JASS) oder anderer Betreuungseinrichtung
- über eine Vormerkung beim AMS
- durch folgende zuweisende Stellen: Berufsschule, Unternehmen, ÜBA-Träger, etc.
überregional zuständig in ganz Wien
Eintritt
laufender Einstieg möglich
Kapazitäten
variabel
Beschreibung und Inhalte
Verankerung im Berufsausbildungsgesetz (BAG)
Bei Lehrausbildungen nach § 8b BAG in Betrieben der freien Wirtschaft:
- verlängerte Lehre mit einer individuellen Lehrzeitverlängerung (in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren) oder
- Teilqualifizierung, bei der Ausbildungsinhalte und Dauer der Ausbildung (von einem bis drei Jahre) individuell festgelegt werden.
Die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz:
- Organisatorische Unterstützung (z.B. Anmeldung des Lehr- oder Ausbildungsvertrages, LAP, Vorbereitungskurs)
- Firmen- und Förderberatung
- Informationsdrehscheibe zwischen Betrieb, Berufsschule, Lehrling und sozialem Umfeld
- Organisation von weiteren Unterstützungsangeboten (z.B. Jobcoaching im Betrieb, Lernunterstützung für den Berufsschulbesuch/Nachhilfe)
- Ansprechperson für Jugendliche und anderer Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind
- Regelmäßige Begleitung bis Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
- Erkennen von Problemlagen in der Ausbildung
- Beobachtung des Lernfortschritts anhand von Teilzielen
Ziele
Lehrabschlussprüfung bzw. Teilqualifizierungsprüfung
Förderdauer
Betreuung über die gesamte Lehr- bzw. Ausbildungszeit
Stundenausmaß
individuelles Stundenausmaß nach Bedarf
Finanzielle Ansprüche
Lehrlinge werden nach dem Kollektivvertrag bezahlt; Firmen können bis zu € 400,00 Förderung (AMS/SfU) über die gesamte Ausbildungszeit bekommen
Kontakt
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57
https://www.jaw.at
Obere Donaustraße 21/3/1. OG
1020 Wien
01-271 44 57
https://www.jaw.at
Barrierefreiheit
Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtung ist rollstuhltauglich (ist nicht gleichzusetzen mit barrierefrei).
Träger
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Fördergebersystem
Sozialministeriumservice
Stand
Juni 2022
Übergeordnetes Angebot
Berufsausbildungsassistenz – Allgemein
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG), d.h. in einer verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung.
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Die Berufsausbildungsassistenz von Jugend am Werk (im Auftrag des AMS Wien) unterstützt Jugendliche im Rahmen der Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifizierung in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.
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Berufsausbildungsassistenz T.I.W. (SMS)
Die T.I.W. Berufsausbildungsassistenz berät und begleitet Jugendliche in einer Berufsausbildung nach §8b BAG (verlängerte Lehre bzw. Teilqualifizierung).