ÜBA ibis acam, Weidinger Partner, BFI Wien – ÜBN 1 BOG Handel
Zielgruppen
- mit positivem Pflichtschulabschluss,
- ohne sonderpädagogischen Förderbedarf,
- die trotz intensiver Vermittlungsversuche keine geeignete Lehrstelle finden konnten oder
- die eine betriebliche Lehre abbrechen mussten.
Zugang/Regionale Zuständigkeit
- Die Jugendlichen müssen ausbildungsbereit und beim AMS aktiv angemeldet sein.
- Nach Abschluss einer Erprobung und erfolgreicher Bewerbung beim ÜBA-Träger.
Ausnahme: Jugendliche mit Vorlehre, die in der ÜBA eine Weiterlehre absolvieren möchten.
Eintritt
Beschreibung und Inhalte
In der ÜBN 1 haben die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger für jeweils ein Jahr. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Bildungsträger statt. Verpflichtende Praktika in Betrieben finden laufend während der Ausbildung statt. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.
Ein Übertritt in die betriebliche Lehre ist immer möglich und erwünscht. Die Ausbildung ist der Lehre in einem Betrieb rechtlich gleichgestellt. Die Ausbildungszeiten in der ÜBA werden komplett auf die Lehrzeit angerechnet. Während der Ausbildung erhalten die Jugendlichen unterstützende Maßnahmen wie etwa sozialpädagogische Begleitung und Lernhilfe.
Berufsobergruppen
Berufe
Nächste Starts im ersten Lehrjahr (September 2021/Februar 2022):
- Einzelhandel – Schwerpunkt Allgemeiner EH (September 2021/Februar 2022)
- Einzelhandel – Schwerpunkt Telekommunikation (Februar 2022)
- Einzelhandel – Schwerpunkt Textilhandel (September 2021)
- E-Commerce Kaufleute (September 2021/Februar 2022)
Kontakt
Oberlaaerstraße 276, Obj.3
1230 Wien
050-424 738 212
jugend.admin@ibisacam.at
Kontakt
Rampengasse 3-5
1190 Wien
01-602 05 08-50111
https://www.bfi.wien/
m.reiter@bfi.wien
Ansprechpersonen
Weidinger & Partner: Mandy Wöber (01-726 329 2825),_
BFI Wien: Michaela Reiter (0699 16 86 2070)
Ziele
Barrierefreiheit
Träger
Fördergebersystem
Stand
Übergeordnetes Angebot
Überbetriebliche Lehre (ÜBA) – ÜBN 1 – Allgemein
In der ÜBN 1 (vormals ÜBA 1) schließen die Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger für jeweils ein Jahr ab. Die fachpraktische Ausbildung findet überwiegend beim Bildungsträger statt. Neben der praktischen Ausbildung beim Bildungsträger erfolgt der Besuch der Berufsschule.